Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung
Nach dem Urteil des FG Hamburg ist die wirtschaftliche Zuordnung streitbefangener Vermögenswerte und Einkünfte nach § 39 AO für eine Anwendung des § 15 AStG weiterhin vorrangig zu prüfen (vgl. zur alten Rechtslage BFH, Urteil vom 22.12.2010, I R 84/09).
Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht
Das Tatbestandsmerkmal der Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG sei nicht eng, also etwa allein auf eine zivilrechtliche Verfügungsbefugnis bezogen, sondern weiter auszulegen. Da die Vorschrift ertragsteuerlichen Charakter habe, sei die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich. Der Gesetzgeber wollte nach Ansicht des FG neben der rechtlichen Verfügungsbefugnis auch die tatsächliche Verfügungsmacht umfasst wissen. Für die von § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG geforderte Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht sei maßgeblich, dass keine der im Sinne des Abs. 2 berechtigten Personen diese innehat.
Stimmrechtsmehrheit im Gremium einer Stiftung
Die tatsächliche Verfügungsmacht könne unter den konkreten Umständen des Einzelfalls auch bejaht werden, wenn eine oder mehrere der im Sinne des § 15 Abs. 2 AStG berechtigten Personen über die Stimmrechtsmehrheit in dem Gremium einer Stiftung verfügen oder diese gesichert erlangen können, das die wesentlichen Entscheidungen über das Vermögen der Stiftung trifft und durchsetzen kann.
Für diese Prüfung sei nicht allein die Satzung maßgeblich, sondern es sind auch weitere die Verfügungsmacht berührende Rechtsakte wie insbesondere Testamente, Nebenstatuten, Weisungen, Side Letters oder Verträge maßgeblich, die von dem Stifter, den Personen nach § 15 Abs. 2 AStG oder den Stiftungsorganen ausgestellt worden sind.
FG Hamburg, Urteil v. 17.12.2020, 6 K 307/19 (Az beim BFH I R 11/21)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
292
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
216
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
169
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
135
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
120
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
72
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
70
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
69
-
Erstattungsfähigkeit von Kosten für Verkehrswertgutachten
04.09.2026
-
Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein
03.09.2026
-
Alle am 3.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
03.09.2026
-
Neue anhängige Verfahren im August 2026
03.09.2026
-
Pensionszusage nach dem 60. Lebensjahr führt zur vGA
03.09.2026
-
Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenleistung an Lebensgefährtin
02.09.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen
02.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim
01.09.2026
-
Wann liegt eine "unverzügliche" Selbstnutzung eines Familienheims vor?
31.08.2026
-
Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
31.08.2026