Waldbesitzer warnen vor Folgen der Erbschaftsteuer-Entscheidung
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für Waldbesitzer kippen, müssten diese zur Finanzierung «Stück für Stück» ihren Wald verkaufen. Die Folge wäre, dass internationale Finanzinvestoren kleine Wälder aufkaufen, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, Philipp Freiherr zu Guttenberg, der «Wirtschaftswoche». «Dann kämen die Heuschrecken in die deutschen Wälder.»
Die Karlsruher Richter verhandeln am 8.7.2014 über eine Vorlage des BFH, der das 2009 neu geregelte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig hält. Demnach ist Betriebsvermögen, zu dem auch Wald zählen kann, im Erbfall in der Regel steuerfrei.
Außerdem wiederholte zu Guttenberg seine Forderung nach Schadenersatz für Waldflächen, die dem Bau neuer Stromtrassen für die Energiewende zum Opfer fallen. Angemessen sei eine wiederkehrende Vergütung, die sich nach dem Marktwert richtet. «Wenn das nicht geschieht, werden Waldeigentümer vor Gericht gehen.» Bisher erhielten sie einmalig eine Entschädigung von 10 - 20 %Prozent des Verkehrswertes der betroffenen Flächen.
«Die Regelung stammt aus den 50er und 60er Jahren, als die Stromversorgung noch in staatlicher Hand war. Jetzt haben wir private Netzbetreiber. Die verdienen sich eine goldene Nase, und wir verlieren Teile unserer Produktionsgrundlage», kritisierte zu Guttenberg, der selbst zwei Forstbetriebe besitzt.
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