FG Baden-Württemberg

Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig


Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig sind.

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Der Kläger erzielte Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Der Handel selbst wurde von seinem Sohn treuhänderisch betrieben. Die Kryptowährungen wurden innerhalb eines Jahres erworben und veräußert. Das Finanzamt berücksichtigte Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Kläger wehrte sich dagegen. Er vertrat die Auffassung, dass kein "anderes Wirtschaftsgut" und damit kein Veräußerungsgeschäft vorliegen würde.

Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter

Die Klage blieb jedoch erfolglos. Das Gericht stellte klar, dass  Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftsgüter seien. Die Gewinne seien als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu besteuern. Die Revision ist beim BFH anhängig.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.6.2021, 5 K 1996/19, veröffentlicht am 1.12.2021


Schlagworte zum Thema:  Veräußerungsgewinn
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