Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen
Der Kläger erzielte Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Der Handel selbst wurde von seinem Sohn treuhänderisch betrieben. Die Kryptowährungen wurden innerhalb eines Jahres erworben und veräußert. Das Finanzamt berücksichtigte Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Kläger wehrte sich dagegen. Er vertrat die Auffassung, dass kein "anderes Wirtschaftsgut" und damit kein Veräußerungsgeschäft vorliegen würde.
Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter
Die Klage blieb jedoch erfolglos. Das Gericht stellte klar, dass Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftsgüter seien. Die Gewinne seien als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu besteuern. Die Revision ist beim BFH anhängig.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.6.2021, 5 K 1996/19, veröffentlicht am 1.12.2021
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