Unterhaltspflichtige müssen Einkommen im Zweifel optimieren
Unterhaltspflichtige müssen alle steuerlichen Möglichkeiten ausnutzen, um ihr Einkommen zu optimieren. Denn im Zweifel wird ein fiktiver Steuervorteil bei der Festsetzung des Unterhalts berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Nürnberg hervor auf die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam macht.
In dem verhandelten Fall hatte der Vater eines Sohnes nach der Trennung von der Mutter wieder geheiratet. Das Bruttoeinkommen des Möbelmonteurs betrug 1.750 EUR. Seine Ehefrau war ebenfalls berufstätig, erhielt jedoch Bafög. Die Möglichkeit des Ehegattensplittings nahm das Paar nicht in Anspruch. Der Mann beantragte den festgesetzten Unterhalt in Höhe von 225 EUR auf den Mindestunterhalt von 85 EUR herabzusetzen.
Sein Antrag hatte nur teilweise Erfolg. Der Vater müsse sich den fiktiven Steuervorteil anrechnen lassen, den er durch das Ehegattensplitting hätte. Schließlich müsse er alles tun, um sein Einkommen zu optimieren. Allerdings müssten auch die Nachteile eines Steuerklassenwechsels für den neuen Ehepartner berücksichtigt werden. Daher wurde der Unterhalt in diesem Fall auf rund 188 EUR festgelegt.
OLG Nürnberg, Beschluss v. 11.12.2014, 10 UF 1182/14
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
372
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
334
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
288
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
190
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
185
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
155
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
150
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
133
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
133
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
123
-
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
-
Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026
-
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
17.04.2026
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026