Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
Neuregelungen zur Grundsteuer
Strittig war die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuerwerts. Die Antragsteller waren Eigentümer eines Einfamilienhauses aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags. Sie gaben eine Erklärung zum Grundsteuerwert zum 1.1.2022 ab. Das Finanzamt setzte auf dieser Grundlage einen Grundsteuerwert und einen Grundsteuermessbetrag fest. Gegen diese Bescheide legten die Antragsteller Einspruch ein und beantragten die Aussetzung der Vollziehung. Über den Einspruch wurde noch nicht entschieden, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt. Die Antragsteller wandten sich an das zuständige Finanzgericht. Sie trugen vor allem vor, es bestünden ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen.
Antrag auf Aussetzung abgewiesen
Das Sächsische FG lehnte den Antrag auf Aussetzung als unbegründet ab. Der Antrag war zurückzuweisen, da keine ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestünden. Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung seien nicht nachweisbar. Insbesondere nach Änderung des § 220 BewG, der die Ermittlung der Grundsteuerwerte betrifft, sind solche verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ersichtlich. Andere Finanzgericht hätten dies ebenso gesehen. Selbst wenn verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, wäre das Interesse des Staates an einem Gesetzesvollzug höher zu werten als das Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen.
Rechtsprechung zur neuen Grundsteuer
Es ist kaum noch möglich, alle Entscheidungen von Finanzgerichten zu überblicken, die sich mit Fragen rund um die neue Grundsteuer befassen. Es lässt sich aber die Tendenz erkennen, dass die Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Gesetzeslage nicht teilen. Auf dieser Linie liegt auch der Beschluss des Sächsischen FG. Die in der Entscheidung zitierten Entscheidungen anderer Finanzgerichte gehen zumeist in die gleich Richtung. Eine finale Entscheidung wird aber letztlich erst das Bundesverfassungsgericht treffen. Sofern Steuerpflichtige gleichwohl der Ansicht sind, das neue Grundsteuerrecht würde gegen Verfassungsrecht verstoßen, muss im Einzelfall Einspruch bzw. Klage erhoben werden.
Sächsisches FG, Beschluss v. 25.2.2025, 2 V 127/25
Hinweis der Redaktion: Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beim Sächsischen Finanzgericht Eilanträge gegen die neuen Grundsteuerbescheide gestellt (z.B. 2 V 127/25, 2 V 130/25, 1 V 86/25, 5 V 198/25, 5 V 181/25). Dabei wurde häufig ein identischer, vorformulierter Text verwendet, um die angebliche Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts zu rügen. Ziel der Antragsteller war es, die Zahlung der Grundsteuer bis zu einer endgültigen Klärung auszusetzen. In den meisten Fällen sind die Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern derzeit ruhend gestellt (vgl. Sächsisches FG, Meldung v. 14.3.2025).
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
315
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
231
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
198
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
177
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
164
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1581
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
134
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
-
Teil 1 - Grundsätze
122
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
-
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
12.03.2026
-
Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
11.03.2026
-
Vorsteuerabzug bei Factoringleistungen
11.03.2026
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
09.03.2026
-
Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
09.03.2026
-
Steuersätze bei Beherbergungsleistungen
09.03.2026
-
Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk
09.03.2026