Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft
Hintergrund: Rücklagenbildung im Regiebetrieb eines Berufsverbands
Es handelt sich um eine Parallelentscheidung zu dem BFH-Urteil v. 30.1.2018, VIII R 42/15. In diesem Urteil bejahte der BFH die Bildung von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft. Der vorliegende Streitfall betrifft einen Berufsverband in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der neben seiner eigentlichen Verbandstätigkeit zwei Betriebe gewerblicher Art (BgA) unterhielt, und zwar einen BgA X und einen BgA P (Streitjahre 2005 bis 2007). Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Verbands, also die für die eigentliche Verbandstätigkeit und die beiden BgA, wurden im Rechnungswesen des BgA X gebucht. Das FA unterwarf die Gewinne des BgA X der KapSt, obwohl der Verband die Einstellung in Rücklagen geltend machte.
Das FG gab der dagegen gerichteten Klage statt. Bei dem BgA X handele es sich nicht um einen Eigenbetrieb im Sinne eines organisatorisch verselbständigten Sondervermögens, sondern um einen Regiebetrieb, d.h. eine rechtlich unselbständige Einheit, die finanzwirtschaftlich kein Sondervermögen der Trägerkörperschaft darstellt. Auch bei einem Regiebetrieb bestehe – entgegen der Auffassung der Verwaltung - die Möglichkeit, Gewinne einer Rücklage zuzuführen.
Entscheidung: Die Rücklagenbildung erfordert bei Regiebetrieben keine zusätzlichen Voraussetzungen
Die Entscheidungsgründe stimmen weitgehend mit den Gründen der Leitentscheidung v. 30.1.2018, VIII r 42/15, überein:
- Die Bildung einer Rücklage ist auch bei einem als Regiebetrieb geführten BgA möglich.
- Die Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften und die Behandlung des BgA als "virtuelle" Kapitalgesellschaft gelten sowohl für Eigenbetriebe als auch für Regiebetriebe.
- Die Forderung zusätzlicher Voraussetzungen für die Rücklagenbildung in Regiebetrieben nach dem BMF-Schreiben v. 9.1.2015, BStBl I 2015, 111, Rz. 35, findet im Gesetz keine Grundlage.
- Die Zuordnung zu den Rücklagen setzt weder einen formalen Ausweis als handelsrechtliche Rücklage noch eine haushaltsrechtlich bindende Mittelreservierung auf der Ebene der Trägerkörperschaft voraus. Jedoch muss anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein, dass dem Regiebetrieb die Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen BgA und Trägerkörperschaft sind grundsätzlich anzuerkennen. Die Grundsätze über vGA gelten entsprechend. Die zivilrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts ist dabei unerheblich.
Hinweis: Grundsätzliche Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften
Zwar kann die Trägerkörperschaft bei Regiebetrieben im Gegensatz zu Eigenbetrieben unmittelbar über den Gewinn verfügen. Da das Gesetz jedoch nicht zwischen Eigenbetrieben und Regiebetrieben differenziert, gebietet das Ziel der Gleichbehandlung sämtlicher BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Kapitalgesellschaften ein gleiches Verständnis für Rücklagen sowohl bei Eigenbetrieben als auch bei Regiebetrieben. Nach dem BMF-Schreiben v. 9.1.2015, BStBl I 2015, 111 (Rz. 35) müssen dagegen die Mittel für konkrete Vorhaben angesammelt werden. Demgegenüber sieht es der BFH als ausreichend an, wenn nachvollzogen werden kann, dass die Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Insoweit sind aber keine strengen Anforderungen zu stellen.
BFH, Urteil v. 30.1.2018, VIII R 15/16, veröffentlicht am 23.5.2018.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026