Streit um BFH-Präsidium landet vor Verwaltungsgericht
Das sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Montag auf Anfrage. Wann über die Eilanträge entschieden wird, ist noch unklar. Damit zeichnet sich eine längere Hängepartie um die Vizeposition ab. Die Auseinandersetzung schlägt seit Monaten hohe Wellen unter Juristen. Zuletzt hatte sich der Deutsche Richterbund gegen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gestellt und ihr vorgeworfen, den Ruf der Justiz zu gefährden. Anlass ist Kritik, dass Lambrecht die fachliche Qualifikation im Interesse parteipolitisch genehmer Kandidaten vernachlässigt habe.
Vorwurf: Politisch ausgewählte Kandidaten
Dem Vernehmen nach will Lambrecht zwei Juristen auf Präsidenten- und Vizepräsidentenposten befördern, die CDU und SPD verbunden sind, aber die von Ministerium und Bundesgerichten 2016 vereinbarten Anforderungen für die Besetzung von Führungspositionen nicht erfüllen. Diese sehen eine in der Regel 5-jährige Tätigkeit am jeweiligen Bundesgericht vor.
Als Präsident vorgesehen ist demnach Hans-Josef Thesling, ein Beamter aus dem CDU-geführten nordrhein-westfälischen Justizministerium. Das Amt der Vizepräsidentin soll wohl Anke Morsch übernehmen, derzeit Präsidentin des Sarländischen FG und ehemalige SPD-Staatssekretärin. Beide waren bislang nicht am BFH tätig.
Unterlegene Bewerber wurden informiert
Offiziell ist dies nicht, doch wurden die unterlegenen Bewerber vor zwei Wochen informiert, dass die Entscheidungen gefallen seien. Eigentlicher Zankapfel ist in diesem Falle die Vizestelle, die seit jeher üblicherweise intern mit Kandidat oder Kandidatin aus dem Kreise der BFH-Richter besetzt wird. Gegen die Neubesetzung des Präsidenten sind laut Verwaltungsgericht keine Eilanträge eingegangen.
Der frühere Bundesfinanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff wurde im Sommer in den Ruhestand verabschiedet, seine Stellvertreterin Christine Meßbacher-Hönsch im Herbst.
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
585
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
394
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
367
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
336
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
257
-
Anschrift in Rechnungen
255
-
Teil 1 - Grundsätze
239
-
5. Gewinnermittlung
211
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
207
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
-
Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
-
Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
-
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025
-
Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar
01.12.2025
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks
01.12.2025
-
Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung
01.12.2025
-
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
28.11.2025
-
Neue anhängige Verfahren im November 2025
28.11.2025
-
Alle am 27.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
27.11.2025