Hat ein Gast vor der Steuersenkung für Hotels einen festen Übernachtungspreis mit der Herberge vereinbart, steht ihm der volle Steuerrabatt zu.

Das hat das Wuppertaler Landgericht am Mittwoch entschieden. Im Dezember 2009 hatte eine Wuppertaler Eventagentur für Mai 2010 in einem Fünf-Sterne-Hotel am Timmendorfer Strand für 50.000 Euro Zimmer gebucht. Wenige Tage später trat die von der schwarz-gelben Regierungskoalition durchgesetzte Steuersenkung von 19 auf 7 Prozent Umsatzsteuer in Kraft. Als das Hotel trotzdem die volle Summe von 50.000 Euro in Rechnung stellte, landete der Fall vor Gericht.

Das Landgericht entschied nun in zweiter Instanz, dass der Steuervorteil von 2470 Euro voll an den zahlenden Kunden weitergegeben werden muss (Az.: 8 S 54/11). Denn der Preis sei noch auf Basis von 19 Prozent Umsatzsteuer vereinbart worden. Damit verlor der Hotelier, der die Klage angestrengt hatte, auf ganzer Linie. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.