Günstigerprüfung bei Kapitaleinkünften nach Eintritt der Bestandskraft
Das Finanzamt hatte die Einkommensteuer der Kläger zunächst auf 0,- EUR festgesetzt und war damit den Angaben in der Steuererklärung gefolgt. Später erklärten die Kläger Kapitaleinkünfte nach. Um die Anrechnung der 25%igen Kapitalertragsteuer zu erreichen, beantragten sie zugleich die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt lehnte die Durchführung einer Günstigerprüfung ab und erließ einen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheid, in dem es in Bezug auf die nacherklärten Kapitaleinkünfte Kirchensteuer erhob. Hierdurch änderte sich auch die Einkommensteuerfestsetzung und der Solidaritätszuschlag (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG).
Der 4. Senat gab der Klage statt und setzte die Steuer unter Anwendung des individuellen - unter 25 % liegenden - Steuersatzes der Kläger fest. Die umstrittene Frage, ob der Antrag auf Durchführung der Günstigerprüfung noch bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung oder lediglich bis zum Eintritt der Bestandskraft gestellt werden könne, ließ das Gericht allerdings offen. Denn die Kläger hätten - so der Senat - bereits deshalb einen entsprechenden Anspruch, weil das Finanzamt durch die Erhöhung der Einkommensteuer die Bestandskraft durchbrochen und damit das „Tor“ zur Günstigerprüfung nachträglich geöffnet habe.
FG Münster, Urteil v. 22.3.2013, 4 K 3386/12 E
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
385
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
214
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
212
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
163
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
124
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
91
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
90
-
5. Gewinnermittlung
90
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
88
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026