Nachweis eines geringeren gemeinen Werts eines Grundstücks
Die Erben eines Einfamilienhauses in Berlin wandten sich gegen die Bedarfsbewertung für die Erbschaftsteuer. Anstelle des vom Finanzamt ermittelten Werts beantragten sie den Ansatz eines geringeren gemeinen Werts für das Grundstück. Dieser wurde nach dem Vergleichswertverfahren in einem Sachverständigengutachten ermittelt. Das Finanzamt lehnte die Übernahme des geringeren Werts ab, auch weil das Gutachten unplausibel sei.
Gutachten: Voraussetzungen für die Anerkennung
Das FG folgt der Interpretation des Finanzamts und hat die Klage abgewiesen. Zwar kann der Nachweis des geringeren gemeinen Werts eines Grundstücks auch durch ein Gutachten eines Sachverständigen erfolgen. Dazu muss das Gutachten aber plausibel und schlüssig sein und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen.
Konkret bemängelte das FG, dass die im Gutachten genannten Vergleichsobjekte anonymisiert waren; damit ist die für das Vergleichswertverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV erforderliche Vergleichbarkeit der Lage nicht gegeben. Auch sei eine Außenbesichtigung notwendig; die erfolgte virtuelle Betrachtung der Vergleichsobjekte mittels Internetdiensten genügt nicht. Ferner wird als plausibler Vergleichszeitraum eine Zeitspanne von 6 bis 12 Monaten vor und nach dem Bewertungsstichtag gefordert. Auch der erfolgte Vergleich von Häusern mit ausgebauten Dachgeschossen mit Häusern ohne ausgebaute Dachgeschosse wurde vom Finanzgericht bemängelt.
Damit geht das FG in Einklang mit dem Finanzamt davon aus, dass der erzielte Kaufpreis aus der 14 Monate nach der Erbschaft erfolgten Veräußerung der Immobilie einen zutreffenden Grundstückswert widerspiegelt.
Revision ist zugelassen
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Ob die Erben den Weg zum BFH gehen, ist noch nicht bekannt geworden.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.7.2017, 3 K 3047/17, Haufe Index 11209638
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
323
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
308
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
266
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
264
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
196
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1851
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
176
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
156
-
Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
-
Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
-
Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
-
Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
-
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
-
Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026
-
Geschäftsveräußerung im Ganzen nur bei Betriebsfortführung
23.03.2026