Klage auf Auszahlung der Energiepreispauschale
Vor dem FG Münster ging es um folgenden Fall: Der Antragsteller erstrebte die Auszahlung der Energiepreispauschale nach den Bestimmungen der §§ 112 ff. EStG von seinem Arbeitgeber. Für eine solche Klage stellte er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Abgabenrechtliche Streitigkeit liegt vor
Das Finanzgericht Münster wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten der Klage ab. Zutreffend sei, dass für die Klage auf Auszahlung der Energiepreispauschale der Finanzrechtsweg und nicht der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sei. Bei der Klage handele es sich um eine abgabenrechtliche Angelegenheit. Allerdings sei die Klage unzulässig, da kein Rechtsschutzinteresse bestehe. Der Arbeitgeber des Antragstellers sei nämlich nicht der richtige Beklagte. Der Arbeitgeber habe lediglich die Funktion einer Zahlstelle. Solange der Betrag nicht ausgezahlt ist, müsse deshalb der Gläubiger die Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Arbeitgeber nicht Schuldner der EPP
Die Entscheidung des FG Münster ist eindeutig und bei entsprechenden Fallgestaltungen zu berücksichtigen. Bei Streitigkeiten über die Auszahlung der Energiepreispauschale nach den §§ 112 ff. EStG handelt es sich um eine abgabenrechtliche Angelegenheit, sodass etwaige Verfahren vor dem Finanzgericht zu erfolgen haben. Angesichts der Tatsache, dass die Energiepreispauschale in keiner wirklichen Verbindung zum Arbeitsvertrag steht, ist diese Aussage sicherlich zutreffend. Solange noch keine Auszahlung erfolgt ist, muss derjenige, der die Auszahlung erstrebt, die Energiepreispauschale dadurch geltend machen, dass er eine Einkommensteuererklärung abgibt. Auch liegt das Finanzgericht richtig, da es sich bei der Pauschale um eine Steuervergütung handelt. Insofern ist dem Finanzgericht in vollem Umfang zuzustimmen.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
405
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
384
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
365
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
327
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
277
-
Anschrift in Rechnungen
264
-
Teil 1 - Grundsätze
234
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
232
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
216
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
203
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
18.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025
-
Betrieblich genutzte Räume eines freiberuflichen Musikers
17.12.2025
-
Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen
15.12.2025
-
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten
15.12.2025
-
Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans
15.12.2025