Einkommensteuervorauszahlungen als Nachlassverbindlichkeiten

Gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen sind auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

In dem Urteilsfall ist der Kläger Gesamtrechtsnachfolger seines am 15.8.2014 verstorbenen Vaters. Gegenüber dem Vater wurden Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das III. und IV. Quartal 2014 festgesetzt. Der Kläger machte diese als Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Vorauszahlungen für das III. Quartal an. Nach Auffassung des Finanzamts entstand die Steuer für das IV. Quartal erst mit dessen Beginn und damit nach dem Todestag des Vaters entstanden. Die Klage hatte Erfolg.

FG Münster, Urteil v. 31.8.2017, 3 K 1641/17 Erb, veröffentlicht mit dem Newsletter des FG Münster v. 16.10.2017.