Deutscher Bankdaten-Dieb zu Gefängnisstrafe verurteilt

Etliche Deutsche hat er als Steuerbetrüger enttarnt, bis es ihn selbst erwischte. Die Schweizer Justiz verurteilt einen deutschen Datendieb als Wirtschaftsspion.

Ein geständiger Bankdaten-Dieb aus Deutschland ist in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona befand den 54-jährigen IT-Techniker am Donnerstag auch der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei für schuldig. Ein Teil der Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Computerexperte hatte laut Anklage rund 2.700 Datensätze von Kunden der Zürcher Privatbank Julius Bär gestohlen und für 1,1 Millionen Euro an den deutschen Fiskus verkauft. Er war 2012 aufgeflogen und im Juni 2013 angeklagt worden. Die Strafe sei der Schuld des Angeklagten knapp angemessen, sagte Bundesstrafrichter Daniel Kipfer. Die zweite Hälfte der Strafe - also 18 Monate - setzte das Gericht zur Bewährung aus. Da der Angeklagte sich bereits seit längerem auf eigenen Wunsch im Strafvollzug befindet und diese Zeit angerechnet wird, dürfte er vor Ende 2013 auf freien Fuß kommen.

Auf diese Strafmaßregelung hatten sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte im Gegenzug für ein Geständnis geeinigt. Neben der Gefängnisstrafe sollen Bankguthaben des Mannes in Höhe von umgerechnet rund 190.000 EUR, Fahrzeuge sowie Münz- und Uhrensammlungen eingezogen werden. Zudem bestätigte das Gericht Forderungen des Staates nach Wiedergutmachungszahlungen in einer Gesamthöhe von 740.000 Euro. Auch auf diese Summe hatten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zuvor verständigt.

Der frühere externe IT-Mitarbeiter der Bank Julius Bär, der seit 2005 in der Schweiz lebt, gestand vor dem Bundesstrafgericht erneut seine Schuld ein. Er gab zu, zwischen Oktober und Dezember 2011 rund 2.700 Datensätze vermögender deutscher sowie niederländischer Kunden illegal gesammelt zu haben. Im Gegensatz zu Deutschland hatten die niederländischen Behörden den Kauf gestohlener Daten abgelehnt.

Von den 1,1 Millionen Euro, die dem IT-Techniker für die deutschen Kundendaten zugesagt worden waren, bekam er nur einen Teil ausgezahlt. 680.000 Euro wurden nach Erkenntnissen der Ermittler vom deutschen Fiskus gleich einbehalten, um eine früher in Deutschland aufgelaufene Steuerschuld zu begleichen. Außerdem sollen einem früheren Steuerfahnder nach amtlichen Schweizer Angaben für dessen "Vermittlungsdienste" beim Bankdaten-Deal 220.000 Euro gezahlt worden sein.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht