Bonuszahlungen einer Krankenkasse
Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin hatte ihre Beiträge zur Krankenversicherung um Beitragsrückerstattungen von 761 EUR gekürzt. Das Finanzamt wollte zusätzlich eine Bonuszahlung von 150 EUR abziehen. Die Klägerin wehrte sich gegen diesen Abzug mit dem Argument, die Bonuszahlung habe nicht die Beiträge zur Krankenversicherung betroffen, sondern stelle eine Kostenerstattung für Aufwendungen im Rahmen von Vorsorgemaßnahmen dar, die von der Krankenkasse empfohlen würden.
Entscheidung:
Das Finanzgericht schloss sich der Ansicht der Klägerin an. Nach dem zugrunde liegenden Prämienmodell der Krankenkasse stelle der Bonus keine Erstattung von Versicherungsbeiträgen dar. Er werde gleistet, wenn der Versicherte an bestimmten Vorsorgemaßnahmen teilnehme, die geeignet seien, künftige Erkrankungen zu verhindern oder zu mildern. Er stelle deshalb eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse hinsichtlich dieser Aufwendungen dar. Steuerlich sei der Bonus lediglich als Erstattung dieser Aufwendungen zu berücksichtigen, soweit sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht würden und sich trotz der zumutbaren Belastung auswirken könnten. Im Urteilsfall sei die zuletzt genannte Voraussetzung nicht erfüllt gewesen.
Praxishinweis:
Das Finanzamt hat die vom Finanzgericht zugelassene Revision einlegt (Az. des BFH: X R 17/15). Die höhere Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass der BFH die überzeugend begründete Rechtsauffassung des Finanzgerichts bestätigen wird. In gleich gelagerten Fällen sollten die Steuerpflichtigen keinesfalls eine Kürzung ihrer Versicherungsbeiträge um derartige Bonuszahlungen hinnehmen, sondern Einspruch einlegen und in Hinblick auf die anhängige Revision Ruhen des Verfahrens beantragen.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015, 3 K 1387/14, Haufe Index 8026026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
416
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
298
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
267
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
142
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
137
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
135
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
120
-
Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026
-
Neue anhängige Verfahren im April 2026
30.04.2026
-
Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic
30.04.2026
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026