Bonuszahlungen einer Krankenkasse
Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin hatte ihre Beiträge zur Krankenversicherung um Beitragsrückerstattungen von 761 EUR gekürzt. Das Finanzamt wollte zusätzlich eine Bonuszahlung von 150 EUR abziehen. Die Klägerin wehrte sich gegen diesen Abzug mit dem Argument, die Bonuszahlung habe nicht die Beiträge zur Krankenversicherung betroffen, sondern stelle eine Kostenerstattung für Aufwendungen im Rahmen von Vorsorgemaßnahmen dar, die von der Krankenkasse empfohlen würden.
Entscheidung:
Das Finanzgericht schloss sich der Ansicht der Klägerin an. Nach dem zugrunde liegenden Prämienmodell der Krankenkasse stelle der Bonus keine Erstattung von Versicherungsbeiträgen dar. Er werde gleistet, wenn der Versicherte an bestimmten Vorsorgemaßnahmen teilnehme, die geeignet seien, künftige Erkrankungen zu verhindern oder zu mildern. Er stelle deshalb eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse hinsichtlich dieser Aufwendungen dar. Steuerlich sei der Bonus lediglich als Erstattung dieser Aufwendungen zu berücksichtigen, soweit sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht würden und sich trotz der zumutbaren Belastung auswirken könnten. Im Urteilsfall sei die zuletzt genannte Voraussetzung nicht erfüllt gewesen.
Praxishinweis:
Das Finanzamt hat die vom Finanzgericht zugelassene Revision einlegt (Az. des BFH: X R 17/15). Die höhere Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass der BFH die überzeugend begründete Rechtsauffassung des Finanzgerichts bestätigen wird. In gleich gelagerten Fällen sollten die Steuerpflichtigen keinesfalls eine Kürzung ihrer Versicherungsbeiträge um derartige Bonuszahlungen hinnehmen, sondern Einspruch einlegen und in Hinblick auf die anhängige Revision Ruhen des Verfahrens beantragen.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015, 3 K 1387/14, Haufe Index 8026026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
343
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
238
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
201
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
122
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
105
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
93
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
87
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
81
-
Alle am 2.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.07.2026
-
Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht
02.07.2026
-
Vermietungsabsicht bei Wohnungsrecht
02.07.2026
-
Konkurrierende ausländische Kindergeldansprüche
02.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juni 2026
01.07.2026
-
Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
01.07.2026
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026