Am 9.7.2014 hat der BFH neun Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Häusliches Arbeitszimmer und "anderer Arbeitsplatz" | Ein anderer Arbeitsplatz steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat. | |
EuGH-Vorlage zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden | Sind die Vorsteuern, die die Anschaffung/Herstellung betreffen, zunächst den Ausgangsumsätzen zuzuordnen und lediglich die danach verbleibenden Vorsteuern nach einem Flächen- oder Umsatzschlüssel aufzuteilen? | |
Fahrtaufwendungen bei Ausbildungsdienstverhältnis | Eine vom Arbeitgeber getragene Fachschule auf dem Betriebsgelände ist - anders als eine private Lerngemeinschaft - regelmäßige Arbeitsstätte. | |
Pensionszahlungen an ehemalige Mitunternehmer | Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen. | |
Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter | Beitrittsaufforderung an das BMF: Teilentgeltlicher Vorgang oder vollentgeltliche Übertragung in Gestalt einer Einbringung gegen Mischentgelt. | |
Investitionsabzugsbetrag und Opfergrenze | Bei der Berechnung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen ist das Nettoeinkommen um den Investitionsabzugsbetrag zu erhöhen. | |
Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte | Zu einem inländischen Betrieb gehörende im grenznahen Ausland belegene Flächen können Betriebsstätte sein, sodass die entsprechenden Einkünfte vom Progressionsvorbehalt auszunehmen sind. | |
Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld | Einkünfte und Bezüge sind für den Kalendermonat, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet, nur anteilig anzusetzen (Rechtslage bis 2011). | |
Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung | Der Gründungsaufwand führt nicht zum Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. |