Alle am 08.07.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs | Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner "ständigen" Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn. | Beschluss vom 19.04.2021 - VI R 43/18 |
Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung bei Umschuldung eines sog. Neudarlehens | Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist und der übersteigende Betrag zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wird. | Urteil vom 12.04.2021 - VIII R 6/18 |
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung" | Trägt der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank in der Weise, dass die Bank bei der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an die Bank zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden nicht. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen. | Urteil vom 24.02.2021 - XI R 15/19 |
Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes | Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus. | Urteil vom 23.03.2021 - VII R 43/19 |
Alle am 01.07.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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