Alle am 06.03.2019 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Minderung der privaten PKW-Nutzung durch Sonderrabatte für bestimmte Berufsgruppen | Der für die 1 %-Regelung anzuwendende Listenpreis ist nicht der für bestimmte Berufsgruppen gewährte Sonderpreis (hier: Taxigewerbe), sondern der Preis, zu dem ein privater Kunde das Fahrzeug erwerben könnte. | |
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling | Die Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins ist hinzurechnungsfähiges Entgelt i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 GewStG. | |
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht geliefertem Blockheizkraftwerk | Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt seiner Zahlung die künftige Lieferung sicher erschien und nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder hätte wissen müssen, dass die Bewirkung dieser Lieferung unsicher war. |
Alle am 27.02.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
351
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
231
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
203
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
149
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Abschreibung für eine Produktionshalle
129
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
97
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5. Gewinnermittlung
93
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
91
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Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
90
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Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
12.06.2026
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Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
12.06.2026
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Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
11.06.2026
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Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters
11.06.2026
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Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
10.06.2026
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Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
08.06.2026
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Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler
08.06.2026
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Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
08.06.2026
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Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
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Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
denker17
Thu Mar 07 13:20:44 UTC 2019 Thu Mar 07 13:20:44 UTC 2019
"Alle am 6.3.2019 veröffentlichten Entscheidungen"??? "...Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen"??? -der BFH hat 9 Entscheidungen veröffentlicht! Das muss irgendjemandem entgangen sein.
Thomas Egle
Thu Mar 07 14:37:02 UTC 2019 Thu Mar 07 14:37:02 UTC 2019
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Die Entscheidungen des BFH werden in unterschiedlicher Weise veröffentlicht. Unterschieden wird zwischen den zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen (sog. V-Entscheidungen) und den nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen (sog. NV-Entscheidungen).
Die Veröffentlichung als V-Entscheidung hängt davon ab, ob der BFH in seiner Entscheidung grundsätzliche oder in anderer Weise bedeutsame Aussagen getroffen hat. Diese Entscheidungen werden i.d.R. auch im Bundessteuerblatt abgedruckt. Die NV-Entscheidungen enthalten demgegenüber i.d.R. keine über den Einzelfall hinaus bedeutsame oder grundsätzliche Aussagen.
In dem oben genannten Artikel beziehen wir uns daher nur auf die sog. V-Entscheidungen.
Thomas Egle
Haufe Redaktion Steuern