Am 06.03.2019 hat der BFH drei Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Minderung der privaten PKW-Nutzung durch Sonderrabatte für bestimmte Berufsgruppen | Der für die 1 %-Regelung anzuwendende Listenpreis ist nicht der für bestimmte Berufsgruppen gewährte Sonderpreis (hier: Taxigewerbe), sondern der Preis, zu dem ein privater Kunde das Fahrzeug erwerben könnte. | |
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling | Die Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der für einen verbleibenden Schuldsaldo entstehende Zins ist hinzurechnungsfähiges Entgelt i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 GewStG. | |
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht geliefertem Blockheizkraftwerk | Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt seiner Zahlung die künftige Lieferung sicher erschien und nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder hätte wissen müssen, dass die Bewirkung dieser Lieferung unsicher war. |
Alle am 27.02.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
Die Entscheidungen des BFH werden in unterschiedlicher Weise veröffentlicht. Unterschieden wird zwischen den zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen (sog. V-Entscheidungen) und den nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen (sog. NV-Entscheidungen).
Die Veröffentlichung als V-Entscheidung hängt davon ab, ob der BFH in seiner Entscheidung grundsätzliche oder in anderer Weise bedeutsame Aussagen getroffen hat. Diese Entscheidungen werden i.d.R. auch im Bundessteuerblatt abgedruckt. Die NV-Entscheidungen enthalten demgegenüber i.d.R. keine über den Einzelfall hinaus bedeutsame oder grundsätzliche Aussagen.
In dem oben genannten Artikel beziehen wir uns daher nur auf die sog. V-Entscheidungen.
Thomas Egle
Haufe Redaktion Steuern