Alle am 27.09.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts | Nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG sind Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen keine nachträglichen Anschaffungskosten. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung. | |
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft | Eine Organschaft ist für die Jahre anzuerkennen, in denen alle Voraussetzungen vorliegen, sodass eine "Unterbrechung" nicht schadet. | |
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still | Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben. | |
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag | Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. | |
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft | Bei der Berechnung der fünfjährigen Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags kann eine umwandlungssteuerrechtliche Rückwirkungsfiktion beachtlich sein, auch wenn sie auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft wirkt. | |
Biogasanlage in der Umsatzsteuer | Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der Pflanzenreste an den Landwirt nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung als unentgeltliche Zuwendung. |
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Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
585
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
394
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
367
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Abschreibung für eine Produktionshalle
336
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
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Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
257
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Anschrift in Rechnungen
255
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Teil 1 - Grundsätze
239
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5. Gewinnermittlung
211
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
207
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Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
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Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
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Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
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Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025
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Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar
01.12.2025
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Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks
01.12.2025
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Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung
01.12.2025
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Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht
28.11.2025
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Neue anhängige Verfahren im November 2025
28.11.2025
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Alle am 27.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
27.11.2025
denker17
Thu Sep 28 15:25:42 CEST 2017 Thu Sep 28 15:25:42 CEST 2017
Wieso hat der BFH 6 Entscheidungen "zur Veröffentlichung freigegeben", wenn er selbst 12 Entscheidungen schon veröffentlicht hat?
Frank Holst
Fri Sep 29 08:35:03 CEST 2017 Fri Sep 29 08:35:03 CEST 2017
Bei den 6 weiteren Entscheidungen, die zwar auf der Homepage des BFH zu finden sind handelt es sich um sog. NV-Entscheidungen. Das Kürzel NV steht für "Nicht Veröffentlicht", was bedeutet, dass die betreffende Entscheidung nicht in der amtlichen Sammlung des BFH (BFHE) erscheinen wird, da sie nach Ansicht des Senats keine grundsätzlichen oder in anderer Weise bedeutsamen Aussagen enthalten. Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/veroeffentlichung
Viele Grüße
Frank Holst, Haufe Online-Redaktion