Alle am 27.09.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts | Nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG sind Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen keine nachträglichen Anschaffungskosten. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung. | |
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft | Eine Organschaft ist für die Jahre anzuerkennen, in denen alle Voraussetzungen vorliegen, sodass eine "Unterbrechung" nicht schadet. | |
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still | Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben. | |
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag | Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. | |
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft | Bei der Berechnung der fünfjährigen Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags kann eine umwandlungssteuerrechtliche Rückwirkungsfiktion beachtlich sein, auch wenn sie auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft wirkt. | |
Biogasanlage in der Umsatzsteuer | Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der Pflanzenreste an den Landwirt nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung als unentgeltliche Zuwendung. |
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
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Abschreibung für eine Produktionshalle
100
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
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Werbungskosten bei Auslandssemester
90
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Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
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Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
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Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
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Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
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Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
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Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
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Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
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"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
denker17
28.09.2017 15:25 Uhr
Wieso hat der BFH 6 Entscheidungen "zur Veröffentlichung freigegeben", wenn er selbst 12 Entscheidungen schon veröffentlicht hat?
Frank Holst
29.09.2017 08:35 Uhr
Bei den 6 weiteren Entscheidungen, die zwar auf der Homepage des BFH zu finden sind handelt es sich um sog. NV-Entscheidungen. Das Kürzel NV steht für "Nicht Veröffentlicht", was bedeutet, dass die betreffende Entscheidung nicht in der amtlichen Sammlung des BFH (BFHE) erscheinen wird, da sie nach Ansicht des Senats keine grundsätzlichen oder in anderer Weise bedeutsamen Aussagen enthalten. Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/veroeffentlichung
Viele Grüße
Frank Holst, Haufe Online-Redaktion