Alle am 27.09.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts | Nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG sind Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen keine nachträglichen Anschaffungskosten. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung. | |
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft | Eine Organschaft ist für die Jahre anzuerkennen, in denen alle Voraussetzungen vorliegen, sodass eine "Unterbrechung" nicht schadet. | |
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still | Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben. | |
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag | Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. | |
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft | Bei der Berechnung der fünfjährigen Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags kann eine umwandlungssteuerrechtliche Rückwirkungsfiktion beachtlich sein, auch wenn sie auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft wirkt. | |
Biogasanlage in der Umsatzsteuer | Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der Pflanzenreste an den Landwirt nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung als unentgeltliche Zuwendung. |
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
315
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
231
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
198
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
177
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
164
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1581
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Abschreibung für eine Produktionshalle
134
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
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Teil 1 - Grundsätze
122
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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
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Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
12.03.2026
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Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
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Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
11.03.2026
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Vorsteuerabzug bei Factoringleistungen
11.03.2026
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
09.03.2026
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Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
09.03.2026
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Steuersätze bei Beherbergungsleistungen
09.03.2026
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Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk
09.03.2026
denker17
Thu Sep 28 15:25:42 CEST 2017 Thu Sep 28 15:25:42 CEST 2017
Wieso hat der BFH 6 Entscheidungen "zur Veröffentlichung freigegeben", wenn er selbst 12 Entscheidungen schon veröffentlicht hat?
Frank Holst
Fri Sep 29 08:35:03 CEST 2017 Fri Sep 29 08:35:03 CEST 2017
Bei den 6 weiteren Entscheidungen, die zwar auf der Homepage des BFH zu finden sind handelt es sich um sog. NV-Entscheidungen. Das Kürzel NV steht für "Nicht Veröffentlicht", was bedeutet, dass die betreffende Entscheidung nicht in der amtlichen Sammlung des BFH (BFHE) erscheinen wird, da sie nach Ansicht des Senats keine grundsätzlichen oder in anderer Weise bedeutsamen Aussagen enthalten. Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/veroeffentlichung
Viele Grüße
Frank Holst, Haufe Online-Redaktion