Alle am 27.09.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts | Nach der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG sind Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen keine nachträglichen Anschaffungskosten. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung. | |
Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft | Eine Organschaft ist für die Jahre anzuerkennen, in denen alle Voraussetzungen vorliegen, sodass eine "Unterbrechung" nicht schadet. | |
Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still | Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des Stillen auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH ergeben. | |
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag | Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. | |
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft | Bei der Berechnung der fünfjährigen Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags kann eine umwandlungssteuerrechtliche Rückwirkungsfiktion beachtlich sein, auch wenn sie auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft wirkt. | |
Biogasanlage in der Umsatzsteuer | Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der Pflanzenreste an den Landwirt nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung als unentgeltliche Zuwendung. |
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
455
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
291
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
283
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
185
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
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Abschreibung für eine Produktionshalle
142
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
141
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
137
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
132
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
123
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Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026
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Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
07.05.2026
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Vollverzinsung verstößt nicht gegen das Unionsrecht
07.05.2026
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Alle am 7.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
07.05.2026
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Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
06.05.2026
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Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
06.05.2026
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Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
04.05.2026
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Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung
04.05.2026
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Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
04.05.2026
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Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026
denker17
Thu Sep 28 13:25:42 UTC 2017 Thu Sep 28 13:25:42 UTC 2017
Wieso hat der BFH 6 Entscheidungen "zur Veröffentlichung freigegeben", wenn er selbst 12 Entscheidungen schon veröffentlicht hat?
Frank Holst
Fri Sep 29 06:35:03 UTC 2017 Fri Sep 29 06:35:03 UTC 2017
Bei den 6 weiteren Entscheidungen, die zwar auf der Homepage des BFH zu finden sind handelt es sich um sog. NV-Entscheidungen. Das Kürzel NV steht für "Nicht Veröffentlicht", was bedeutet, dass die betreffende Entscheidung nicht in der amtlichen Sammlung des BFH (BFHE) erscheinen wird, da sie nach Ansicht des Senats keine grundsätzlichen oder in anderer Weise bedeutsamen Aussagen enthalten. Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/veroeffentlichung
Viele Grüße
Frank Holst, Haufe Online-Redaktion