Alle am 26.08.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften | Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. | |
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung | Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten liegt grundsätzlich nicht vor, wenn ein Grundstück unentgeltlich auf Kinder übertragen wird und diese das Grundstück an den Erwerber veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen. | |
Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung | Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger "nach GDPdU" zur Verfügung zu stellen, ist rechtswidrig (Anschluss an das BFH Urteil vom 12.02.2020 - X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045). | |
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds | Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn. | |
Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin | Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsidentität zu verneinen sein. | |
Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte | Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte (hier: Campingplätze) durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs-BgA führen, wenn die Objekte eine "Einrichtung" (funktionelle Einheit) i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bilden. |
Alle am 19.08.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Anschrift in Rechnungen
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5. Gewinnermittlung
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Teil 1 - Grundsätze
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Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
14.10.2024
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Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
14.10.2024
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Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
10.10.2024
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Mündliche Verhandlung über Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht
07.10.2024
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Neue anhängige Verfahren im September 2024
07.10.2024
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Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter
04.10.2024
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Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig
04.10.2024
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Großer Prozess zu Cum-Ex-Geschäften beginnt im November
01.10.2024