Alle am 07.09.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen | § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt X v. 4.5.2023, C-516/21 und Aufgabe des Senatsurteils v. 28.5.1998, V R 19/96, BStBl II 2010, 307). | |
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung | Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. | |
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. | |
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung | Zur Bemessungsgrundlage gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstücksveräußerer zur Übertragung des Grundstücks an die Gesellschaft zu veranlassen. | |
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn | Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. |
Alle am 31.08.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
385
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
214
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
212
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
163
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Abschreibung für eine Produktionshalle
124
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
92
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
91
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
90
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5. Gewinnermittlung
90
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
88
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Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
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Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
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Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
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Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
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Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026
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Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
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Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
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Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
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Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026