Alle am 07.09.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen | § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt X v. 4.5.2023, C-516/21 und Aufgabe des Senatsurteils v. 28.5.1998, V R 19/96, BStBl II 2010, 307). | |
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung | Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. | |
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. | |
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung | Zur Bemessungsgrundlage gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstücksveräußerer zur Übertragung des Grundstücks an die Gesellschaft zu veranlassen. | |
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn | Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. |
Alle am 31.08.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
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Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
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Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
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Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
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Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026
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Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
24.08.2026
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Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
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Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
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Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
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Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026
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Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
17.08.2026