Alle am 07.09.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen | § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt X v. 4.5.2023, C-516/21 und Aufgabe des Senatsurteils v. 28.5.1998, V R 19/96, BStBl II 2010, 307). | |
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung | Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. | |
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. | |
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung | Zur Bemessungsgrundlage gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstücksveräußerer zur Übertragung des Grundstücks an die Gesellschaft zu veranlassen. | |
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn | Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. |
Alle am 31.08.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
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Abschreibung für eine Produktionshalle
127
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
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Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
16.07.2026
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Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung
16.07.2026
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Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
16.07.2026
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Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
15.07.2026
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Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
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Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
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Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
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Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
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Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
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Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026