Alle am 24.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Neue Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge | Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse v. 31.8.2021, VII B 69/21 (AdV), und v. 23.5.2022, V B 4/22 (AdV)). | |
Grenzgänger in die Schweiz bei 24-Stunden-Diensten | Wenn sich bei Krankenhauspersonal regulärer Dienst und Rufbereitschaft lückenlos jeweils abwechseln, liegt ein mehrtägiger ununterbrochener Arbeitseinsatz vor, der als Einheit zu behandeln ist. Ob ein sog. Nichtrückkehrtag vorliegt, richtet sich dann allein nach der Rückkehr oder Nichtrückkehr am Ende des mehrtägigen Arbeitseinsatzes (Bestätigung des BFH-Urteils v. 13.11.2013, I R 23/12, BStBl II 2014, S. 508). | |
Veräußerung eines Kiesvorkommens vom Kommanditisten an die KG | Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 4.2.2016, IV R 46/12, BStBl II 2016, S. 607). | |
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und deren (Allein-)Gesellschafter | Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich unzulässig und kommt nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahmevorschrift, insbesondere bei Vorliegen eines Scheingeschäfts (§ 41 AO) oder eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO), bzw. der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung diesbezüglich herausgearbeiteten Fallgruppen in Betracht. | |
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims | Ein Gebäude auf (langfristig) angemietetem Grundbesitz stellt kein grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG dar. | |
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.6.2022, I R 32/19: Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung | Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). |
Alle am 17.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Anschrift in Rechnungen
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Teil 1 - Grundsätze
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Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
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Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
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Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
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Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
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Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
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Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
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Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
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Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
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Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
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Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
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Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025