Alle am 17.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Chefarzt verzichtet auf Privatliquidation | Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Klinikträger auf das ihm eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, damit der Klinikträger selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen kann, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen steuerfrei ist. | |
Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung | Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt | |
AfA bei "verlängertem Vorbehaltsnießbrauch" | Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen Immobilie fort (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch). | |
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG | Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. | |
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus | Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 EUR betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchensteuer gezahlt hat. |
Alle am 10.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
334
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
250
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
214
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
126
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
116
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Abschreibung für eine Produktionshalle
111
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
104
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
101
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
88
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Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
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Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
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Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
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Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026
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Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
27.05.2026
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Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
26.05.2026
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Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen
26.05.2026
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Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
26.05.2026
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Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
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Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026