Alle am 17.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Chefarzt verzichtet auf Privatliquidation | Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Klinikträger auf das ihm eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, damit der Klinikträger selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen kann, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen steuerfrei ist. | |
Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung | Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt | |
AfA bei "verlängertem Vorbehaltsnießbrauch" | Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen Immobilie fort (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch). | |
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG | Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. | |
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus | Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 EUR betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchensteuer gezahlt hat. |
Alle am 10.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
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Abschreibung für eine Produktionshalle
152
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
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Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
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Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
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Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
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"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
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Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
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Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
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Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
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Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
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Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
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Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026