Alle am 17.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Chefarzt verzichtet auf Privatliquidation | Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Klinikträger auf das ihm eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, damit der Klinikträger selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen kann, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen steuerfrei ist. | |
Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung | Erstattet eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter im Zuge der schadenersatzrechtlichen Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs seine Einlage, handelt es sich beim Gesellschafter ertragsteuerrechtlich um einen Vorgang auf der Vermögensebene, der bei ihm nicht zu steuerbaren Einnahmen führt | |
AfA bei "verlängertem Vorbehaltsnießbrauch" | Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen Immobilie fort (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch). | |
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG | Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. | |
Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus | Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 EUR betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchensteuer gezahlt hat. |
Alle am 10.11.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
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Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
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Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
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Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
20.08.2026
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Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
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Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026
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Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
17.08.2026
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Bewertung von Miteigentumsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer
17.08.2026
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Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
17.08.2026
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Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
13.08.2026
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Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
13.08.2026