Am 22.11.2017 hat der BFH elf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Sponsoring mit Schein-Arbeitsverträgen im Profifußball | Überlässt ein Sponsor Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, liegt eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor. | |
Abziehbarkeit für Schulgeld an Privatschulen | Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen setzt keinen Anerkennungsbescheid der Schulbehörde voraus (gegen BMF-Schreiben v. 9.3.2009, BStBl I 2009, 487). | |
Zufluss von Arbeitslohn bei sonstigen Bezügen | Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend gezahlten Arbeitslohn (sonstige Bezüge) im Zuflusszeitpunkt. Der 10-Tage-Grundsatz (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) ist auf sonstige Bezüge nicht anwendbar. | |
Nachträgliche Herabsetzung eines Ruhegehalts | Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine werthaltige Pensionsanwartschaft, liegt eine verdeckt Einlage nur dann nicht vor, wenn auch ein fremder Geschäftsführer die Anwartschaft aufgegeben hätte. | |
Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung | Der Grundsatz, dass Entschädigungen aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt wurde. | |
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte | Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln (teilweise inhaltsgleich mit BFH Urteil vom 20.03.2017 - X R 12/15, BFH/NV 2017, 1536). | |
Einwendungsausschluss gegen einen Haftungsbescheid | Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können. | |
Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorzulegende Belege (Rechtslage vom 01.01.2010) | Dem Vergütungsantrag ist in elektronischer Form die Rechnung "in Kopie" beigefügt, wenn das elektronisch übermittelte Dokument eine originalgetreue Reproduktion der Rechnung ist. | |
Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes kein rückwirkendes Ereignis | Weder die Einführung des Blockwahlrechts in § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. des Korb II-Gesetzes noch die entsprechende Wahlrechtsausübung stellen ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 233a Abs. 2a i. V. m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. | |
Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft | Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist. | |
Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen Zusammenveranlagungsbescheid | Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein LSt- oder ESt-Erstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder das Veranlagungswahlrecht zu. |
Alle am 15.11.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen