
Am 11.2.2021 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Am 11.2.2021 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber | 1. Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt und den die Rechtsanwältin zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigt. 2. Die Übernahme der Umlage für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn. | Urteil v. 1.10.2020, VI R 11/18 |
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer Funktionsholding | Steht einer Funktionsholding das Recht auf Vorsteuerabzug für Dienstleistungen zu, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung einer Beteiligung am allgemeinen Gewinn in die Tochtergesellschaften einlegt? | Beschluss v. 23.9.2020, XI R 22/18 |
Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut | Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen | Urteil v. 16.7.2020, IV R 30/18 |
Immobilienwertnachweis durch Gutachten | Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. | Urteil v. 14.10.2020, II R 7/18 |
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil v. 01.10.2020 VI R 11/18, Berufshaftpflichtversicherung einer Sozietät zugunsten ihrer angestellten Rechtsanwälte kann teilweise zu Arbeitslohn führen | Haftet der angestellte "Briefkopfanwalt" im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung, ist seine Einbeziehung in den über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Versicherungsschutz der Sozietät allein dieser aus versicherungsrechtlichen Gründen geschuldet. Der hierauf entfallende Prämienanteil führt daher nicht zu Arbeitslohn | Urteil v. 1.10.2020, VI R 12/18 |
Alle am 4.2.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen