Keine Ablaufhemmung durch Anfechtung eines nichtigen Verwaltungsakts
Sachverhalt:
Im Streitfall ging es verkürzt dargestellt um die verfahrensrechtliche Frage, ob ein negativer Feststellungsbescheid für 2003, der aufgrund einer in 2005 abgegebenen Feststellungserklärung ergeht und nicht an alle Feststellungsbeteiligten einzeln, sondern an die Gesellschaft bekannt gegeben wird, angefochten und hierdurch die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3a AO ausgelöst werden kann. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass ein Bekanntgabefehler vorliegt, der auch nicht durch eine nachfolgend ergangene Einspruchsentscheidung geheilt werden konnte. Da somit die Feststellungsfrist am 31.12.2009 abgelaufen sei, könne die in 2013 erhobene Klage nicht mehr zum Erlass eines negativen Feststellungsbescheides für 2003 führen.
Entscheidung:
Die eingelegte Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht entschied, dass die Bekanntgabe des negativen Feststellungsbescheides zwingend an alle betroffenen Gesellschafter hätte erfolgen müssen. Da dies nicht erfolgt war, ist der Bescheid nichtig und damit unwirksam. In einem derartigen Fall kann auch keine wirksame Bekanntgabe durch Übersendung an einen Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 AO erfolgen, da diese Vorschrift bei negativen Feststellungsbeteiligten keine Anwendung findet.
Dieser zur Nichtigkeit des Bescheides führende Bekanntgabemangel konnte auch nicht im Rahmen einer Einspruchsentscheidung geheilt werden. Zwar erhält das Finanzamt durch die Einspruchsentscheidung die Gelegenheit, dem Verwaltungsakt die maßgebliche Gestalt zu geben und diese ordnungsgemäß bekannt zu geben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn erstmals mit der Einspruchsentscheidung bestimmt wird, wem gegenüber als Inhaltsadressaten eine Regelung getroffen werden soll. Denn es ist mit dem Sinn und Zweck des Einspruchsverfahrens unvereinbar, dass ein infolge inhaltlicher Unbestimmtheit nichtiger Verwaltungsakt erstmalig mittels einer Einspruchsentscheidung wirksam erlassen wird.
Im Streitfall hatte dies zur Folge, dass durch die Anfechtung des unwirksamen Verwaltungsaktes der Ablauf der Festsetzungsfrist für das Jahr 2003 nicht unterbrochen worden war, denn nur ein rechtswirksamer Verwaltungsakt ist geeignet, die Festsetzungsfrist zu wahren und eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Eine zur Beseitigung des Rechtsscheins eines unwirksamen Bescheids vorgenommene Anfechtungsklage hat ebenfalls keine den Ablauf der Verjährungsfrist hemmende Wirkung.
Praxishinweis:
Die zu Lasten des Klägers ergangene, allein auf den verfahrensrechtlichen Versäumnissen beruhende Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung des Verfahrensrechts im Besteuerungsverfahren und insbesondere im Rechtsbehelfsverfahren. Im Streitfall hätte der Ablauf der Feststellungsfrist, wäre die Nichtigkeit des Feststellungsbescheides erkannt worden, u.a. durch einen Antrag auf Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 171 Abs. 3 AO) vermieden werden können.
FG Hamburg, Urteil v. 11.3.2015, 2 K 194/13, Haufe Index 7758006
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
162
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026