Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.
Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung.
Das FG des Saarlandes stellte klar, dass keine Umsatzbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Kampfsportschule infrage kommt.
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen.
Am 27.11.2025 hat der BFH vier sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 ImmoWertV 2021) ist auch hier für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts zulässig.
Wenn ein Steuerberater vor Zugang des Registrierungsbriefs eine Klage nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) erhebt, liegt zwar grundsätzlich ein Wiedereinsetzungsgrund vor. Jedoch setzt auch in einem solchen Fall die Gewährung von Wiedereinsetzung die fristgerechte Nachholung der versäumten Rechtshandlung voraus.
Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.
Am 20.11.2025 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Spendenabzug anzuerkennen sein kann, wenn die Beträge als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlt werden.
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 EUR zu bewerten ist.
Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden.
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist (Streitjahr 2020) an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO a.F. ohne Weiteres entkräftet.
Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.
Das FG Düsseldorf hat sich mit der ertragsteuerlichen (Nicht-)Berücksichtigung (finaler) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Organträgerin befasst.
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Der BFH wird am 10.12.2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer im sog. Bundesmodell Entscheidungen verkünden. Das Gericht wird in diesen Entscheidungen erstmals revisionsrechtlich beurteilen, ob die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer im sog. Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird.
Der BFH hat entschieden, dass eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen kann, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.
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