Rz. 196

Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG zählen Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände zum Verwaltungsvermögen, wenn der Handel mit diesen Gegenständen, deren Herstellung oder Verarbeitung oder die entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte nicht der Hauptzweck des Betriebs ist. Gehört allerdings einer dieser Kunstgegenstände zum Hauptzweck des Unternehmens, so wird dieser nicht zum Verwaltungsvermögen gezählt. Als Hauptzweck wird auch die Weiterverarbeitung anerkannt, wie sie zum Beispiel bei Edelmetallen vorkommt.

 
Praxis-Beispiel

A ist Juwelier und möchte T seinen Anteil an der Schmuck-für-alle-GmbH übertragen. Das Geschäft handelt ausschließlich mit Edelmetallen und Edelsteinen. Zählen diese zum Verwaltungsvermögen?

Lösung:

Nein, es liegt kein Verwaltungsvermögen vor. Da A Juwelier ist und der Hauptzweck seines Unternehmens, wie es auch der Firmenname sagt, ein Schmuckhandel ist, gehören Edelmetalle und Edelsteine nicht zum Verwaltungsvermögen.

 

Beispiel Abwandlung:

A ist Juwelier und möchte T seinen Anteil an der Schmuck-für-alle-GmbH übertragen. Das Geschäft handelt ausschließlich mit Edelmetallen und Edelsteinen. A ist außerdem ein Fan von Picasso- Gemälden. Er kauft einige Gemälde für die GmbH und hängt sie im Geschäft unter Panzerglas auf. Damit möchte er vor allem sein Geschäft edel erscheinen lassen. Er glaubt, wer sich teuren Schmuck kaufen kann, wird sich vielleicht auch für den Kauf eines Picasso Gemäldes interessieren. Zählen die Picasso-Gemälde zum Verwaltungsvermögen?

Lösung:

Ja, die Bilder gehören zum Verwaltungsvermögen, da der Hauptzweck seines Gewerbebetriebes nicht der Handel mit Gemälden ist. Er erscheint in dem Fall als Kunstsammler, da er lediglich die Bilder gerne sammelt. Dass er die Gemälde bei sich im Geschäft aufhängt, hat keine Bedeutung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge