Rz. 17

Ergebnis der Bewertung im Wege der gesonderten Feststellung durch das Lage-FA (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 152 Nr. 1 BewG) ist der Grundbesitzwert, der als Bedarfswert der Erbschaft- und Schenkungsteuerveranlagung durch das Erbschaftsteuer-FA zugrunde zu legen ist (§ 157 Abs. 3 Satz 1 BewG i. V. m. § 12 Abs. 3 ErbStG).

 

Rz. 18

Die Verschonungsregelungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis c und § 13d ErbStG sind (auch teilweise) anwendbar; die Vorschrift zur Schuldenkappung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG ist dabei zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge