Rz. 15
Das folgende Beispiel zeigt die Wirkung der Ertragsteuerkorrekturen bei zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Gewinnzyklen (in Anlehnung an Müller/Woltery, DB 2017, 1465):
Unternehmen A | Unternehmen B | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geschäftsjahr | 2017 | 2018 | 2019 | 2017 | 2018 | 2019 | ||
Betriebsergebnis nach Korrekturen (§ 202) | 900 | 1.000 | 1.100 | ./. 1.000 | ./. 500 | 4.500 | ||
Durchschnittlicher Jahresertrag | 1.000 | 1.000 | ||||||
Abgeltung des Ertragsteueraufwands | 270 | 300 | 330 | 0 | 0 | 1.350 | ||
Betriebsergebnis nach Ertragsteuern | 630 | 700 | 770 | ./. 1.000 | ./. 500 | 3.150 | ||
Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag (Bemessungsgrundlage für die weitere Bewertung) | 700 | 550 |
Das Beispiel zeigt, dass die Abgeltung des Ertragsteueraufwands selbst bei zwei Unternehmen mit identischem durchschnittlichen Jahresertrag zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Diese Effekte sind bei der Entscheidung für oder gegen das vereinfachte Ertragswertverfahren stets zu beachten. Eine Möglichkeit, diese Problematik unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu vermeiden, ist nicht ersichtlich (Müller/Woltery, DB 2017, 1466).
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