Rz. 60
Die Thematik des Verzichts auf das Nutzungsrecht kann im neuen Erbschaftsteuer-Zeitalter nicht mehr auftreten, da § 25 ErbStG dem Rotstift des ErbStRefG zum Opfer gefallen ist. Sie ist in der 1. Auflage dieses Werkes dargestellt.
Rz. 61
Für den Fall, dass ein – mit einer nicht abziehbaren Last verbundener – Vorerwerb nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG a. F. (geschenktes Grundstück, belastet mit einem Vorbehaltsnießbrauch) mit einem späteren Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG zusammenzurechnen ist, entschied der BFH (Urteil vom 08.03.2006, BStBl II 2006, 785), dass der Bruttoerwerb sowohl bei der Zusammenrechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) wie auch bei der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 ErbStG abzuziehenden Steuer zu Grunde zu legen ist.
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