Rz. 64

Zur Problematik der Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen KapG unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindung, die als auflösend bedingte Last abgezogen werden kann (§ 7 Abs. 1 ErbStG), vgl. die gleichlautenden Ländererlasse vom 09.10.2013 (BStBl I 2013, 1362) und die sich damit befassende ausführliche Darstellung von Mannek (NWB 2013, 3449).

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