Rz. 37

Einzelbewertungsverfahren sind Substanzwertverfahren. I.R.d. Bewertung werden die positiven und negativen Wirtschaftsgüter des Unternehmens einzeln bewertet und zu dem Unternehmenswert hinzuaddiert. Der Substanzwert kann dabei unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung auf der Basis von Reproduktionswerten oder unter dem Gesichtspunkt der Unternehmenszerschlagung auf der Basis eines Liquidationswerts berechnet werden.

Praktische Anwendung findet dieses Verfahren i. d. R. bei ertragsschwachen Unternehmen oder in Insolvenzfällen.

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