Rz. 4

Für die Bundesregierung besteht aufgrund des Abs. 2 die Möglichkeit, das Gesetz und die erlassenen Rechts-/Durchführungsverordnungen in der aktuellen Fassung satzweise zu nummerieren und mit neuem Datum und neuer Paragrafenfolge bekannt zu geben. Dies erleichtert nicht nur der Kommentierung eine exakte Gesetzeszitierung.

Zugleich können dabei ggf. Unstimmigkeiten im Wortlaut wie z. B. Redaktionsversehen korrigiert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge