Rz. 223

Die nachfolgende Übersicht soll eine erste Grobeinordnung beim Vorliegen mittelbarer Grundstückszuwendungen ermöglichen. Sie ist daher entsprechend holzschnittartig, so dass eine Detailprüfung im Einzelfall dadurch keinesfalls ersetzt werden kann.

 
Der Schenker finanziert: Bemessungsgrundlage der Steuer:
den vollen Kaufpreis über ein unbebautes oder bebautes Grundstück Ansatz des Grundstückswerts des unbebauten oder ­bebauten Grundstücks (gemeiner Wert)
bei Überzahlung der Erwerbskosten Zusätzlich zum Grundstückswert Ansatz des überschießenden Betrags als Geldschenkung mit dem Nennwert
einen nicht unbedeutenden Teil (mehr als 10 %) des Kaufpreises Ansatz des anteiligen Grundstückswerts, der dem Anteil des Geldbetrags am Gesamtkaufpreis entspricht
einen unbedeutenden Teil des Kaufpreises (unter 10 %) Ansatz des zugewendeten Geldbetrags mit dem Nennwert
den Kaufpreis eines Grundstücks im Zustand der ­Bebauung Grundstückswert im Zustand der Bebauung
den Kaufpreis eines Baugrundstücks sowie die vollen Herstellungskosten des Gebäudes Ansatz des Grundstückswerts des bebauten Grundstücks
den Kaufpreis eines Baugrundstücks sowie einen Teil der Baukosten des Gebäudes Ansatz des anteiligen Grundstückswertes des bebauten Grundstücks, der dem Anteil des zugewendeten Geldbetrages an den Gesamtkosten für Kauf und Bebauung entspricht
die Baukosten eines Gebäudes, das auf dem Grundstück des Beschenkten errichtet wird Ansatz der Differenz zwischen dem Grundstückswert des unbebauten Grundstücks und dem Grundstückswert des bebauten Grundstücks nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes
die Baukosten eines Gebäudes, das (zunächst noch) einem Dritten gehört Ansatz des Grundstückswerts für ein Gebäude auf fremden Grund und Boden bzw. für ein Erbbaurecht
die Baukosten für Aus- oder Umbauten Ansatz der Differenz zwischen dem steuerlichen Grundstückswert vor und nach dem abgeschlossenen Umbau oder Ausbau

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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