Rz. 50
Bei Schenkungen gehören zu Steuerklasse II Nr. 1 die Eltern oder Voreltern. Die Steuerklasse II Nr. 1 umfasst somit die auch unter Steuerklasse I Nr. 4 fallenden Verwandten; nur der Anlass des Erwerbs ist ein anderer (s. Rn. 49).
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