Rz. 224

Unter Unterhaltszahlungen versteht man allgemein Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.

Solche Leistungen sind i. d. R. Geldzahlungen, aber auch verbrauchsfähige Sachwerte (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Heizöl) oder Nutzungsüberlassungen (z. B. Überlassung von Wohnraum). Nicht dem Unterhalt dienen jedoch nicht verbrauchsfähige Gegenstände wie z. B. Mobiliar.

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