Rz. 175

Das Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VWRehaG i. d. F. vom 01.07.1997, letzte Änderung durch Art. 13 des Gesetzes vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2652) hebt auf Antrag die Entscheidung einer DDR-Behörde aus der Zeit vom 08.05.1945 bis zum 02.10.1990 auf, sofern diese mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar war und deren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken (Rehabilitierung).

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