Rz. 174

Mit dem Gesetz über die einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (VertrZuwG vom 30.09.1994, BGBl I 1994, 2635, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 43 des Gesetzes vom 22.09.2005, BGBl I 2005, 2809) wurde Vertriebenen (einschließlich Aussiedlern), die nach der Vertreibung bis einschließlich 02.10.1990 in der ehemaligen DDR gewohnt haben, eine einmalige Zuwendung i. H. v. 2.045,17 EUR gewährt. Die Antragsfrist endete am 30.09.1995. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich mit Wirkung ab dem 28.05.2011 aufgehoben durch Art. 4 des Gesetzes vom 23.05.2011, BGBl I 2011, 920.

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