Rz. 20

Im Zuge des JStG 2010 wurden nachstehende Gesetzeskorrekturen vorgenommen, die entsprechend § 37 Abs. 4 auf Erwerbe nach dem 13.12.2010 anzuwenden sind:

  • Aufhebung des mit dem ErbStRG neu eingeführten § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 zur Ausweitung der Nr. 1a und b auf Erwerbe von Lebenspartnern (nachdem Lebenspartner seitdem in die Steuerklasse I fallen)
  • Anwendung der neuen Sätze 6 und 7 in § 13b Abs. 2 zum Verhältnis des VV bei Anteilen an KapG und bei jungem VV in Anteilen an KapG bzw. die entsprechende Aufhebung des Satzes 2 in Abs. 3; vgl. auch Ausführungen von Preißer (s. § 13a, § 13b Rn. 330)
  • Anwendung der geänderten Fassung des § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 unter Einbeziehung der Lebenspartner analog zu den Ehegatten auf entsprechende Erwerbe ab dem 14.12.2010

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