Rz. 13
Die Steuerbelastung wird durch verschiedene Instrumente abgestuft. So ist der Steuertarif (§§ 19, 19a ErbStG) neben dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs abhängig von der Steuerklasse. Zudem hat die Einordnung eines Erwerbers in eine bestimmte Steuerklasse u. a. Bedeutung für die Höhe der persönlichen und zum Teil auch für die sachlichen Freibeträge (§§ 13, 16 und 17 ErbStG) und die Vergünstigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG).
Rz. 14
vorläufig frei
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