Rz. 300

Nach Abs. 11 finden die Abs. 1 bis 10 auf Familienstiftungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland im Falle der Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4) entsprechende Anwendung. Familienstiftungen sollen bei der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Unternehmensvermögen nicht benachteiligt werden (Jülicher in T/G/J/G, § 13a Rz. 527), unterliegen aber bei Inanspruchnahme der Begünstigung umgekehrt auch den Lohnsummen- und Behaltensregelungen.

 

Rz. 301

In Einzelfällen kann die Anwendung der Abs. 1 bis 10 bei Familienstiftungen aufgrund der Besteuerung des "ruhenden" Vermögens durch § 1 Abs. 1 Nr. 4 und nicht etwa wie bei anderen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorgängen durch die Besteuerung eines Vermögens­übergangs zu Schwierigkeiten führen (zu Einzelheiten s. Jülicher in T/G/J/G, § 13a Rz. 527).

 

Rz. 302

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge