Rz. 70
Die wichtigsten Änderungen sind:
- die Unterscheidung zwischen begünstigungsfähigem und begünstigtem Vermögen mit einem neuen Verwaltungsvermögenstest, der sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen gegenüber dem alten "Alles-oder-Nichts-Test" vorsieht,
- die Verschärfungen bei der Lohnsumme (Personalkonstante),
- die Einführung eines Vorab-Abschlags für Familiengesellschaften,
- die Möglichkeit einer Steuerstundung,
- eine Ertragswertermittlung mit einem neuen (und festen) Kapitalisierungsfaktor (13,75).
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