FinMin Baden-Württemberg, 11.5.2004, S 3700/17

Die Bewertungs- und Erbschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben ein länderübergreifendes Kontrollmitteilungsverfahren beschlossen, wonach die Bewertungsstellen eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden haben, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen, dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zu Grunde liegt, der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte.

In der Anlage wird das für ein solches Verfahren entworfene bundeseinheitliche Vordruckmuster übersandt mit der Bitte, einen entsprechenden Vordruck zu erstellen und die Finanzämter anzuweisen, in den genannten Fällen Kontrollmitteilungen unter Verwendung des Vordrucks an die zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämter zu übersenden.

Das Kontrollmitteilungsverfahren ist zunächst auf 2 Jahre befristet und soll dann auf seine Zweckmäßigkeit hin erneut überprüft werden.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

ErbStG vor § 1

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