Tz. 15

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Für die Anwendung des § 41 Abs. 2 AO ist kein Raum, soweit die Besteuerung an Realakte nicht rechtsgeschäftlichen Charakters anknüpft. Das ist z. B. beim Verbringen von Waren über die Grenze oder bei tatsächlichen Geschehensabläufen (betriebstechnische Vorgänge) im Bereich der Verbrauchsteuern der Fall.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge