Gewinnerzielungsabsicht

Verluste über einen längeren Zeitraum sind für sich allein noch kein ausreichendes Beweisanzeichen für fehlende Gewinnerzielungsabsicht (→BFH vom 14.3.1985 – BStBl II S. 424).

Nachhaltige Erfindertätigkeit

  • Keine Zufallserfindung, sondern eine planmäßige (nachhaltige) Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu entwickeln (→BFH vom 18.6.1998 – BStBl II S. 567).
  • Liegt eine Zufallserfindung vor, führt allein die Anmeldung der Erfindung zum Patent noch nicht zu einer nachhaltigen Tätigkeit (→BFH vom 10.9.2003 – BStBl 2004 II S. 218).

Patentveräußerung gegen Leibrente

 

a)

durch Erben des Erfinders:

Veräußert der Erbe die vom Erblasser als freiberuflichem Erfinder entwickelten Patente gegen Leibrente, so ist die Rente, sobald sie den Buchwert der Patente übersteigt, als laufende Betriebseinnahme und nicht als private Veräußerungsrente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, es sei denn, dass die Patente durch eindeutige Entnahme vor der Veräußerung in das Privatvermögen überführt worden waren (→BFH vom 7.10.1965 – BStBl III S. 666).

 

b)

bei anschließender Wohnsitzverlegung ins Ausland:

Laufende Rentenzahlungen können als nachträglich erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Inland steuerpflichtig sein (→BFH vom 28.3.1984 – BStBl II S. 664).

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