Beteiligte am Verfahren sind:

 

1.

wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),

 

2.

wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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