Versicherungsteuer bei Garantiezusagen von Händlern
BMF-Schreiben zu Garantiezusagen ab 1.1.2023 anzuwenden
Vor dem Hintergrund der BFH-Rechtsprechung hatte das BMF im letzten Jahr ein Schreiben zu Garantiezusagen als Versicherungsleistung herausgegeben (BMF, Schreiben v. 11.5.2021, BStBl 2021 I S. 781). Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der dort genannten Grundsätze wurde zwei Mal verschoben (BMF, Schreiben v. 18.6.2021 und v. 18.10.2021); sie gelten nun ab 1.1.2023.
Auswirkungen auf die Umsatzsteuer
Entgeltliche Garantiezusagen von Kfz-Händlern unterliegen künftig als eigenständige Leistung grundsätzlich der Versicherungsteuer – unabhängig davon, ob im Garantiefall eine Geldzahlung oder die Reparatur zu leisten ist. Dies hat auch umsatzsteuerliche Folgen: Da die Versicherungsleistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist, ist insoweit kein Vorsteuerabzug möglich. Beachtlich ist nach Auffassung des Ausschusses zudem, dass das BMF-Schreiben branchenunabhängig gelten soll.
Ausnahmen von der Versicherungsteuerpflicht
Der DStV-Steuerrechtsausschuss empfiehlt betroffenen Unternehmen, zu überprüfen, ob deren Verträge möglicherweise Ausnahmen von der Versicherungsteuerpflicht erfüllen. Wird etwa ausschließlich mit Garantie ausgestattete Ware verkauft, d.h. es wird kein gesondertes Entgelt für die Garantie erhoben und ein Erwerb ohne Garantie ist nicht möglich, liegt keine Versicherungsleistung vor. Auch wenn eine Garantiezusage im Rahmen eines Vollwartungsvertrags erfolgt, führt dies nicht zur Versicherungsteuerpflicht. Hier liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung eigener Art vor. Vermittelt das Unternehmen seinem Kunden lediglich Versicherungsschutz, entsteht ebenfalls keine Versicherungsteuer, da die direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen besteht.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.637
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3172
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
77016
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
730
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
597
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5492
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
524
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
508
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
463
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
411
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
-
Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
-
Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
-
Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
-
Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
-
Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026
-
Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht
27.07.2026
-
Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
22.07.2026
-
Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
15.07.2026
-
Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026