Grundsteuerreform 2022: Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen läuft
Mit der Grundsteuerreform stellt der Gesetzgeber die Grundsteuer auf eine rechtssichere Basis und sichert damit weiterhin die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden. Gleichzeitig stellt er Steuerkanzleien vor eine Mammutaufgabe.
Knapp 36 Mio. Grundstücke in Deutschland müssen bis zum 31.10.2022 neu bewertet werden – und viele Steuerpflichtige dürften für die Feststellungserklärung Steuerberatende beauftragen. Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen und die ohnehin hohe Auslastung der Steuerkanzleien werden dies zusätzlich erschweren.
Wie Sie der Grundsteuerreform trotzdem gelassen entgegensehen können
So komplex und aufwendig die Grundsteuerreform klingen mag: Sie birgt enormes Umsatzpotenzial für Steuerkanzleien. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das Großprojekt Grundsteuerreform aktiv in der Kanzlei angehen – und sich das notwendige Fachwissen frühzeitig aneignen. Die Inhalte des Haufe Steuer Office unterstützen Sie dabei: Neben hochwertigen Fachbeiträgen zum Thema finden Sie im Haufe Steuer Office auch ganz praktische Arbeitshilfen. Dazu zählen beispielsweise vorformulierte Mandantenbriefe oder leicht verständliche Erklärvideos, die Sie für die Kommunikation mit Ihren Mandanten einsetzen können. Umfangreiche Übersichten informieren zu den unterschiedlichen Länderregelungen. Attraktive Online-Seminare schulen Ihre Kanzleimitarbeitenden.
Das Haufe Steuer Office unterstützt Sie kompetent und zuverlässig dabei, die Herausforderungen der Grundsteuerreform zu meistern und von einem vielversprechenden Umsatzpotenzial zu profitieren. Zur Grundsteuerreform hält Haufe Steuer Office detaillierte Fachbeiträge, Kommentierungen und praktische Arbeitshilfen bereit.
Empfehlung: GrundsteuerDigital Software
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Corina Neu-Posthaus
05.07.2022 10:25 Uhr
Die Umsetzung ist ein Paradebeispiel für die Digitalisierungswüste Deutschland. Das Finanzamt hat den überwiegenden Teil der erforderlichen Angaben (alle Daten aus dem Grundbuch mit Miteigentumsanteilen samt Bodenrichtwert) aus einer Datenbank auf Papier ausgedruckt und den Eigentümern übermittelt. Die tippen nun die Daten von Papier wieder in eine Datenbank und ergänzen die wenigen fehlenden Daten.
Dies waren bei mir: SteuerID meiner Frau und von mir nebst den (eigentlich zur SteuerID hinterlegten Adressdaten), das Baujahr der Immobilie und Wohnfläche (NRW).
Weitere Angaben hat Elster nicht von mir erwartet.
Für die weiteren Erklärungen habe ich die Daten jeweils in ein neues Formular übernommen und nach Löschen der alten Gebäudedaten die neuen erfasst. Dauerte für 4 Immobilien (2 EFH, 1 RH, 1 WEG) keine Stunde.
Dafür braucht es weder Software noch Steuerberater