1 Arbeitsrecht

1.1 Trotz Corona: Ein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro besteht derzeit nicht

ArbG Augsburg, Urteil v. 7.5.2020, 3 Ga 9/20

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass Arbeiten im Homeoffice in vielen Bereichen möglich ist. Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit krisenbedingt immer noch von zuhause aus. Arbeitsminister Hubertus Heil will künftig einen Anspruch auf Homeoffice von mindestens 24 Tagen im Jahr gesetzlich verankern. Seine Pläne sind umstritten. Nicht jede Beschäftigung lässt sich Zuhause erbringen und nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, Homeoffice zu gewähren.

Bislang beinhaltet das Weisungsrecht des Arbeitgebers, dass er den Arbeitsort nach billigem Ermessen festlegen kann. Das Arbeitsgericht Augsburg entschied unter diesen Voraussetzungen, dass ein Arbeitnehmer auch während der Corona-Pandemie weder einen Anspruch auf Homeoffice noch auf ein Einzelbüro hat. Erst kürzlich urteilte auch das LAG Rheinland-Pfalz, dass es kein Recht auf ein Einzelbüro gibt.

2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer

2.1 Abspaltung eines Teilbetriebs: Was gilt für die Gewinnrealisierung?

BFH, Urteil v. 28.5.2020, IV R 17/17

Der BFH zeigt verschiedene Möglichkeiten der Gewinnrealisierung auf. Das FG hat die dazu erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen nachzuholen. Dem FG ist jedenfalls darin zuzustimmen, dass der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ein entnahmefähiges Wirtschaftsgut voraussetzt, das sind Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen. Der Wert eines Geschäftsanteils ist grundsätzlich kein selbstständiges, von ihm abzusonderndes Wirtschaftsgut, sondern lediglich seine Eigenschaft. Stille Reserven sind nicht isoliert ohne das entsprechende Wirtschaftsgut entnehmbar.

2.2 Betriebsaufspaltung und Doppelvertretungsverbot

BFH, Urteil v. 28.5.2020, IV R 4/17

Der BFH bejaht somit ein personelles Beherrschungsverhältnis auch dann, wenn die Mehrheitsgesellschafter der Besitzgesellschaft nicht vom Verbot der Doppelvertretung des § 181 BGB befreit wurden. Denn entscheidend ist, ob sie aufgrund entsprechender rechtlich zulässiger Gestaltung die Möglichkeit hatten, dieses Verbot durch Übertragung der Vertretung auf eine andere Person zu umgehen und damit gleichwohl ihren einheitlichen Willen im Besitz- und Betriebsunternehmen durchzusetzen. Ob davon im Einzelfall Gebrauch gemacht wurde, ist unerheblich. Damit wird nicht ein fiktiver Sachverhalt der Besteuerung zugrunde gelegt, sondern auf die tatsächliche Möglichkeit für die Gruppe R, L, F abgestellt, mittels einer entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Vertreterregelung auf die GmbH einzuwirken.

2.3 Übergang eines Geschäftsanteils auf den Pooltreuhänder als Schenkung an den Gesellschafter?

BFH, Urteil v. 6.5.2020, II R 34/17

Der BFH lässt offen, ob ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO angenommen werden könnte, wenn das Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung nur der äußeren Form nach als Kauf dargestellt wird. Im Streitfall ist jedenfalls in der Veräußerung des Geschäftsanteils an einen Treuhänder, damit dieser den Geschäftsanteil bis zum Eintritt eines neuen Gesellschafters hält, kein Missbrauch zu erkennen. Das gilt erst recht, wenn der Geschäftsanteil zum gleichen Preis veräußert werden muss, zu dem er erworben wurde, ohne dass ein Anspruch auf Abfindung stiller Reserven oder eines Goodwills bestände.

2.4 Zur Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen

BFH, Urteil v. 27.5.2020, XI R 9/19

Der BFH weist auf das sog. Verböserungsverbot hin. Das kommt hier zu Anwendung. Das Finanzamt hat den Teilwert möglicherweise überhöht angesetzt. Denn es hat künftige Entgeltumwandlungen (nach dem Streitjahr) in die Berechnung einbezogen, weil diese zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH bereits vereinbart waren. Das führt zu einer Erhöhung des Teilwerts und damit zu einer Begünstigung der GmbH. Ob die Berechnung zutreffend ist, konnte der BFH offenlassen. Denn wegen des Verbots, den Kläger im Revisionsverfahren schlechter als in der Situation des FG-Urteils zu stellen, war der BFH jedenfalls am Ansatz eines niedrigeren Teilwerts gehindert.

3 Kapitalanlage & Versicherung

3.1 Zur Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Aktienkäufen in einem Schneeballsystem

FG Nürnberg, Urteil v. 11.12.2019, 5 K 1283/18

Das letzte Wort liegt nun beim BFH, die Revision ist dort anhängig, Az beim BFH VIII R 3/20. Ein weiteres anhängiges Verfahren zur Thematik wird bereits seit dem Jahr 2017 unter dem Az VIII R 17/17 beim BFH geführt.

4 Private Immobilienbesitzer

4.1 Auch getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten sind mietrechtlich Familienmitglieder

BGH, Urteil v. 2.9.2020, VIII ZR 35/19

Die Sperrfrist ist auch nicht deshalb anwendbar, weil nicht beide Erwerber, sondern nur die Erwerberin mit weiteren Familienangehörigen in das Haus einziehen will. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass die Erwerber, die zu derselben Familie gehören, den zur Eigennutzung erworbenen vermieteten Wohnraum auch gemeinsam nutzen möchten.

4.2 Mieter verliert Schlüssel: Wer zahlt was?

LG München, Urteil v. 18.6.2020, 31 S 12365/19

Das LG München bezog in seiner Urteilsfindung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 5.3.2014, VIII ZR 205/13). Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat entschied damals auch, dass der Mieter zahlen muss, soweit eine konkrete Missbrauchsgefährdung vorliegt.

Der Vermieter kann vom Mieter, der den Schlüssel verloren hat, aber nur dann Schadensersatz für den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen, wenn er die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat. Erst dann kann von einem Vermögensschaden gesprochen werden.

5 Sonstige Steuern

5.1 3-Tages-Fiktion: Was zu tun ist, wenn der Bescheid erst später ankommt

FG München, Urteil v. 1.7.2020, 3 K 1239/1...

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