Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

 

1.

der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich

 

2.

der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.

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